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Mit Insektenmehl oder ohne?

Immer mehr Insekten gelten als Lebensmittel und werden auch für die Verarbeitung in anderen Lebensmitteln zugelassen. In einem erlassenen EU-Gesetz wurde geregelt, dass verschiedene Wurm-, Heuschrecken- und Grillenarten seit Anfang 2023 auch als Lebensmittel gelten und theoretisch auch in Getreideprodukten wie unseren Broten und Brötchen verarbeitet werden dürfen.

Bei uns ändert sich jedoch nichts.

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